Herzlich willkommen!
Seit 1987 bedienen wir eine zufriedene Kundschaft mit neuen Garten- und Motorgeräten, Zubehör, Occasionen, Wartung und Reparatur.
Für unsere Fachkompetenz und Zuverlässigkeit sind wir in der Region bekannt. Unserem Team liegen die persönliche Beratung und Kundennähe sehr am Herzen.
Öffnungszeiten Weihnachten 2025
Mittwoch 24.12.2025 07.30 – 12.00
Donnerstag 25.12.2025 geschlossen
Freitag 26.12.2025 geschlossen
Samstag 27.12.2025 geschlossen
Sonntag 28.12.2025 geschlossen
Montag 29.12.2025 07.30 – 12.00
Dienstag 30.12.2025 07.30 – 12.00
Mittwoch 31.12.2025 07.30 – 12.00
Donnerstag 01.01.2026 geschlossen
Freitag 02.01.2026 geschlossen
Samstag 03.01.2026 geschlossen
Sonntag 04.01.2026 geschlossen
Wir wünschen Ihnen erholsame Festtage!
Notfallnummer: 079 687 67 99
Husqvarna Winter-Promo



Neu ab 01.04.2024
VZV Art. 72 Abs. 1 Bst. m (neu): Arbeitskarren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h dürfen neu ohne Kontrollschild und Fahrzeugausweis verkehren. Nebst Hubarbeitsbühnen können beispielsweise auch Kleinbagger oder Aufsitzgeräte wie Rasenmäher, Bodenreiniger oder Markiermaschinen unter diese Regelung fallen. Erkennbar sind die Fahrzeuge am entsprechenden Höchstgeschwindigkeitszeichen. Obwohl diese Fahrzeuge nicht immatrikuliert werden, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden (Art. 63 SVG4, Art. 1 und 32 Abs. 1 Bst. b VVV5). Hinweis: Als Arbeitskarren (Art. 13 Abs. 3 Bst. b VTS) eingeteilt werden können Motorkarren (vergl. Art. 25 Abs. 2 Bst. d SVG), die speziell zur Verrichtung von Arbeiten gebaut sind und deren Nutzlast stark beschränkt ist.














